Auftraggeber: Bundesamt für Umwelt, Sektion Oberflächengewässer
Bearbeitungszeitraum: 2012
Funktion im Projekt: Projektverfasser

Keine Makrorauheit, Beispiel Grüene (BE)

Grössere Einzelblöcke sowie kleinere Stufen-Becken-Systeme sichtbar – Beispiel Lonza (VS)

Keine Makrorauheit, Beispiel Murg (TG)

Viele Einzelblöcke und grosse Stufen-Becken-Systeme, Beispiel Almagellerbach (VS)

Projektbeschrieb

Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass der Geschiebehaushalt eines Fliessgewässers durch eine Anlage nicht so verändert wird, dass die Lebensräume der einheimischen Tiere und Pflanzen, das Grundwasser sowie der Hochwasserschutz wesentlich beeinträchtigt werden. Um eine Beeinträchtigung beurteilen zu können, schlägt die Vollzugshilfe vor, den unbeeinflussten naturnahen Geschiebe­haus­halt mit dem aktuellen Geschiebehaushalt zu vergleichen. Anschliessend kann daraus eine erforderliche Geschiebefracht abgeleitet werden.

Dabei sind nicht die Ereignisfrachten, sondern die langjährigen mittleren jährlichen Geschiebefrachten massgebend. HZP erarbeitete zusammen mit den Büros Ch. Lehmann und belop zwei Verfahren zu Bestimmung dieser Frachten. Das vom Büro HZP entwickelte Verfahren basiert auf der Methode der Transportkapazität, welches vor allem bei grösseren Einzugsgebieten und flacheren Verhältnissen anwendbar ist.