Projektbeschrieb
Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass der Geschiebehaushalt eines Fliessgewässers durch eine Anlage nicht so verändert wird, dass die Lebensräume der einheimischen Tiere und Pflanzen, das Grundwasser sowie der Hochwasserschutz wesentlich beeinträchtigt werden. Um eine Beeinträchtigung beurteilen zu können, schlägt die Vollzugshilfe vor, den unbeeinflussten naturnahen Geschiebehaushalt mit dem aktuellen Geschiebehaushalt zu vergleichen. Anschliessend kann daraus eine erforderliche Geschiebefracht abgeleitet werden. | Dabei sind nicht die Ereignisfrachten, sondern die langjährigen mittleren jährlichen Geschiebefrachten massgebend. HZP erarbeitete zusammen mit den Büros Ch. Lehmann und belop zwei Verfahren zu Bestimmung dieser Frachten. Das vom Büro HZP entwickelte Verfahren basiert auf der Methode der Transportkapazität, welches vor allem bei grösseren Einzugsgebieten und flacheren Verhältnissen anwendbar ist.
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