Revitalisierung

Wo möglich und zweckmässig soll den Fliessgewässern wieder mehr Raum zur Verfügung gestellt werden. So können diese ihre ursprüngliche Dynamik zumindest teilweise zurückerlangen. Mit dem im Jahr 2011 revidierten Gewässerschutzgesetz (GSchG) und der zugehörigen Verordnung (GSchV) sollen die Lebensräume der Gewässer aufgewertet werden. Die Sicherstellung der natürlichen Funktion der Gewässer soll mit einer Reduktion negativer Auswirkungen von Anlagen sowie durch die Bereitstellung eines genügend grossen Gewässerraumes erreicht werden.

Unser Leistungsspektrum

  • Auen-Revitalisierung
  • Längsvernetzung mit Rampen und Fischpässen
  • Naturnaher Flussbau, Ingenieurbiologische Bauweisen
  • Bestimmung der Gewässerräume
  • Flussaufweitungen