Auftraggeber: private und staatliche Bauherren, Planer und Gebäudeeigentümer
Bearbeitungszeitraum: seit 2005
Funktion im Projekt: Projektverfasser

Schutzkonzept gegen Hochwasser, 1. Beispiel

Schutzkonzept gegen Hochwasser, 2. Beispiel

Projektbeschrieb

In der Regel muss bei baubewilligungspflichtigen Neu- oder Umbauten eine hochwassersichere Bauweise nachgewiesen werden. In jährlich über 40 Objektschutzgutachten berät die Hunziker, Zarn & Partner AG private und staatliche Bauherren, erarbeitet Lösungen und weist die Wirksamkeit der gewählten Massnahme nach. Eine wesentliche Grundlage stellt dabei die Gefahrenkarte mit dem zugehörigen Technischen Bericht dar. Auf dieser aufbauend wird, ergänzt durch eigene Abklärungen und Berechnungen, die Gefährdung im Detail analysiert und Schutzmassnahmen auf Stufe Konzept vorgeschlagen.

Die Lösungsansätze werden mit dem Bauherrn und den Planern abgestimmt. Bei den Lösungsansätzen wird immer auch der Grundsatz berücksichtigt, dass die Nachbar­gefährdung durch das Bauwerk und die Schutzmassnahmen nicht erhöht werden darf.

Ergänzend zum schriftlichen Objektschutzgutachten bereiten wir das, abhängig vom jeweiligen Kanton, allfällig erforderliche amtliche Formular vor und klären offene Fragen mit den amtlichen Fachstellen resp. den Gebäudeversicherungen.