Mit den Bundesgesetzen zum Wasserbau (WBG, 1991) und zum Wald (WaG, 1991) werden die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Hunziker, Zarn & Partner AG verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung in der Gefahrenkartierung. Sämtliche Arbeitsschritte der Erkennung und Beurteilung von Gefahren werden nach aktuell gängigen Methoden, unter Verwendung diverser Grundlagendaten und technischer Möglichkeiten (z.B. GIS und 2D-Berechnungen), Berücksichtigung der im Feld erkennbaren Phänomene und bekannter historischer Ereignisse sowie der gutachterlichen Einschätzung der bearbeitenden Mitarbeiter bearbeitet. | Neben der Bestimmung von Überflutungsflächen, -tiefen und –häufigkeiten werden auch Hinweisprozesse, z.B. Ufererosion und Hangwasser, kartiert. Zu den umfangreichen bisher erarbeiteten Gefahrenkarten (GK) gehören z.B. die „GK Mittleres Glattal“ (ZH), welche auch den Flughafen Kloten beinhaltet, die „GK Aare, von Aarau bis Brugg“ (AG), die „GK Thur“ (TG) und die Gefahrenkarte der Stadt Luzern. |