Projektbeschrieb
Das Gewässerschutzgesetz verlangt eine Beurteilung des Geschiebehaushalts der Fliessgewässer und die Sanierung von Anlagen, falls diese den Geschiebehaushalt wesentlich beeinträchtigen. Die Anwendung der Vollzugshilfe des Bundes war für die komplexen Verhältnisse im Kanton Graubünden nicht möglich, weil häufig der Geschiebehaushalt von mehreren Anlagen beeinflusst wird. | Deshalb wurde eine neu Beurteilungsmethodik entwickelt, die dafür notwendigen Grundlagen zusammengestellt, die Zielgewässer festgelegt und beurteilt, die relevanten Anlagen identifiziert und Sanierungsvorschläge auf Konzeptstufe vorgeschlagen. |